Aufgaben Datenbank

03.01.01 (Bayern) Planen und Durchführen von Personalmaßnahmen

Laufende Nr
89
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03
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03.01
SYS_3
03.01.01
SYS_4
03.01.01
ORGEINHEIT
Personaldienste
UNB
Personalwesen
AUFGFAM
Büro und Personalbereich
ERAAA
Planen und Durchführen von Personalmaßnahmen
Tarifgebiet
Bayern
BAY
10
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
NS
NV
SAC
SAH

EA

Die Arbeitsaufgabe umfasst das Planen und Durchführen von Personalmaßnahmen für einen definierten Mitarbeiter-/Betreuungsbereich. Gespräche mit Mitarbeitern und betrieblichen Vorgesetzten führen. Dabei sind die gesetzlichen, arbeitsvertraglichen und tarifvertraglichen Regelungen zu berücksichtigen. Dazu gehören z. B. Kontaktgespräche, Versetzungsgespräche, Entwicklungsgespräche, Fehlzeitengespräche, Gespräche bei (möglichen) Disziplinarmaßnahmen, Beraten in Führungsfragen, konzeptionelle Unterstützung der Vorgesetzten bei der Umsetzung vorgegebener Organisationsänderungen (Personal). Qualitativen und quantitativen Personalbedarf unter Berücksichtigung von Aufgabenveränderungen, Rationalisierungen, künftiger Aufgabenentwicklung, Planungsprämissen klären und abstimmen. Ergebnisse auswerten und kommentieren. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen planen und vorschlagen. Stellenbesetzungen anhand des genehmigten Stellenplans prüfen, freigeben und einleiten. Bewerberunterlagen prüfen, Vorauswahl treffen. In Abstimmung mit betroffener Fachabteilung Vorstellungsgespräche führen sowie endgültige Auswahl treffen. Vertragsbedingungen verhandeln und vereinbaren. Einstellungen im Auftrag der Personalleitung bzw. Geschäftsführung vornehmen. Betriebsbedingte Einsatzänderungen ermitteln, einvernehmliches Ergebnis herbeiführen. Arbeitsbewertung veranlassen, ggf. unter Beachtung tariflicher und innerbetrieblicher Vorschriften durchführen. Tarifgruppen entsprechend dem Ergebnis der Arbeitsbewertung vertreten. Entgeltmaßnahmen vorbereiten und durchführen, mit Vorgesetzten abstimmen. Leistungsbeurteilungen auswerten, sachgemäße Anwendung sicherstellen. Fachbereiche über personalpolitische Grundsatzfragen informieren, Hintergründe erläutern. Gegen-über Betriebsrat und Mitarbeitern Maßnahmen des Personalbereiches vertreten und begründen.

BBG

Das Planen und Durchführen von Personalmaßnahmen im zugewiesenen Betreuungsbereich, die vielfältigen Aufgaben bei Stellenbesetzungen, das Verhandeln von Vertragsbedingungen, das Beraten von Mitarbeitern und Vorgesetzten und das Vertreten von Maßnahmen des Personalbereiches gegenüber Mitarbeitern und Betriebsrat erfordern ein bis zu 4-jähriges Regelstudium z. B. Fachrichtung BWL mit Schwerpunkt Personalwesen oder Sozialwissenschaften und zusätzliche betriebliche Erfahrungen.